Zählerstände ablesen und übermitteln

Dez. 30, 2024 | Mietrecht

(30.12.2024) Mindestens einmal im Jahr sollten Verbraucher:innen die Zählerstände ihrer Strom- und Gaszähler ablesen. Das Jahresende ist dafür ein sehr guter Zeitpunkt. Tipps dazu hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Quelle: IBR News
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