Wunsch nach "erster Führungserfahrung" in Stellenausschreibung ist kein Indiz für eine Altersdiskriminierung

Okt. 23, 2024 | Arbeitsrecht

Der Text „erste Führungserfahrung“ in einer Stellenausschreibung verweist nicht auf einen bestimmten Lebenszeitkorridor und stellt somit kein vermutungsbegründendes Indiz für eine Benachteiligung wegen des Alters dar.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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