Wohnungseigentum entzogen: Erwerber darf früherem Eigentümer nicht den Besitz überlassen

Dez. 13, 2016 | Mietrecht

(13.12.2016) Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht. So der BGH in seinem heute veröffentlichen Urteil vom 18.11.2016.

Quelle: IBR News
Link: Wohnungseigentum entzogen: Erwerber darf früherem Eigentümer nicht den Besitz überlassen

Ähnliche Beiträge

Bauausschuss befasst sich mit Novelle des Baugesetzbuches

(11.06.2026) Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Stadtentwicklung und Kommunen hat sich am 10.06.2026 mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts befasst. In der von der Vorsitzenden Caren...

8 AZR 83/25

Entgelttransparenz - Auskunft