Wohnungseigentümergemeinschaft: 7 Punkte, die künftige Eigentümer wissen müssen

Juni 7, 2024 | Mietrecht

(07.06.2024) Bei einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage bezeichnet man die Gesamtheit der Wohnungseigentümer auch als Wohnungseigentümergemeinschaft. Mitglieder sind alle, die als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Die Eigentümergemeinschaft ist seit 2007 in einigen Bereichen ihrer Aktivitäten als rechtsfähig anerkannt. Somit kann sie – wie ein Unternehmen oder eine Einzelperson – Ansprüche geltend machen, Verträge abschließen und vor Gericht prozessieren. Beispielsweise kann sie also einen Hausmeisterdienst mit der Pflege der Gartenanlagen beauftragen, einen Handwerker mit Reparaturen betrauen oder einen Miteigentümer auf Zahlung ausstehender Nebenkostenbeträge („Hausgeld“) vor Gericht verklagen. Die Eigentümergemeinschaft trifft ihre Entscheidungen im Rahmen regelmäßiger Eigentümerversammlungen. Im November 2020 sind erhebliche Änderungen der rechtlichen Spielregeln in Kraft getreten.

Quelle: IBR News
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