(04.03.2025) Wer seine Wohnung kündigt, um zu seinem oder seiner Verlobten zu ziehen, hat keinen Anspruch darauf, dort wohnen zu bleiben, wenn die Beziehung gescheitert ist. So hat es das LG Kempten entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Wohnung gekündigt und zur Verlobten gezogen: Kein Bleiberecht nach Beziehungsende
