Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung im Kleinbetrieb unter Berücksichtigung des Maßregelungsverbots

März 5, 2024 | Arbeitsrecht

Der klagende Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung. Es ist vor dem Hintergrund des § 612a BGB nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber im Kleinbetrieb eine Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung im Kleinbetrieb unter Berücksichtigung des Maßregelungsverbots

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...