Die ordentliche Kündigung eines Straßenbahnfahrers, der in einer privaten Facebook-Gruppe einen von ihm verfassten Beitrag mit einer drastischen Fotomontage mit Bezug zu ver.di versehen hat, ist wirksam. In der Montage liegt eine Bedrohung von Kollegen, die sich bei der Gewerkschaft ver.di engagieren, und zugleich eine konkrete und nachhaltige Störung des Betriebsfriedens.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Wirksame Kündigung eines Straßenbahnfahrers nach drastischem Facebook-Post mit ver.di-Bezug
