(15.01.2024) Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 199,90 m in Ahlen, die der Kreis Warendorf im Februar 2020 erteilt und im Dezember 2021 im Hinblick auf den geplanten Wechsel des Anlagentyps geändert hat, ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht am 12.01.2024 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Windenergieanlagen sind trotz zusätzlicher Koronageräusche hinzunehmen
