Hat ein General Counsel / Chefjustiziar schuldhaft die ihm obliegenden Überwachungs-, Kontroll- und Schadensabwehrpflichten bei der Bearbeitung einer Whistleblower-Anzeige über einen längeren Zeitraum verletzt, so ist eine ordentliche Kündigung durchaus gerechtfertigt. Insofern hat der Mitarbeiter im Hinblick auf seine besondere Vertrauensposition keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
Sozialwohnungsbestand erreicht historischen Tiefstand
Mieterbund fordert deutlich mehr Investitionen in sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau und Entfristung von Sozialwohnungsbindungen (17.06.2026) Der Deutsche Mieterbund (DMB) zeigt sich angesichts der aktuellen Zahlen der Bundesregierung zum Sozialwohnungsbestand...
