Wettkandidat bei „Wetten, dass..?“ kann als Unternehmer unfallversichert sein

Sep. 25, 2025 | Arbeitsrecht

Nicht versicherte Unternehmer werden wie Versicherte behandelt, wenn sie durch andere im Betrieb tätige Personen einen Unfall erleiden, es sei denn, die Ersatzpflicht des Schädigers ist bereits zivilrechtlich ausgeschlossen. Dass dem Wettkandidat bei „Wetten, dass..?“ ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch zum Beispiel gegen seinen Vater als Fahrer des Unfallfahrzeugs zusteht, ist weder ausgeschlossen noch abschließend beurteilbar.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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