Wer vermietetes Objekt kauft, trägt auch das Verwertungsrisiko

Dez. 4, 2025 | unkategorisiert

(04.12.2025) Das Amtsgericht Mitte hat mit seinem Urteil vom 03.12.2025 die auf eine erneute Verwertungskündigung gestützte Räumungsklage der Vermieterin gegen eine Mieterin des Wohngebäudekomplexes Habersaathstraße 40-48 abgewiesen und die Vermieterin auf die Widerklage der Mieterin hin verurteilt, die Funktionsfähigkeit der in der Wohnung der Mieterhin installierten Heizkörper wiederherzustellen.

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2 AZR 184/25

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