(31.07.2026) Laut statistischem Bundesamt grillen 14 Prozent der Deutschen mindestens einmal im Monat, 5,9 Prozent mehrmals im Monat und 0,35 Prozent sogar mehrfach in der Woche. Die Fleischwirtschaft freut es. Und auch die Hersteller von Grills und Zubehör schreiben stolze Verkaufszahlen in ihre Bücher. Jeder Baumarkt präsentiert an prominenter Stelle Grillgerät vom einfachen Wegwerf-Grill bis hin zum lokomotivenähnlichen gusseisernen „Smoker“. Allerdings müssen sich Grillfans durchaus auch an ein paar rechtliche Regeln halten – damit es keinen Streit mit Nachbarn oder Vermieter gibt.
Intransparente Rechtswahlklausel ist unwirksam
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rechtswahlklausel in einem Arbeitsvertrag, mit der deutsches Recht gewählt wird, unterliegt der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Eine Transparenzkontrolle solcher Rechtswahlklauseln ist mit der Rom I-VO vereinbar...
