Welche Indizien sprechen für Rechtsmissbrauch bei der auf das AGG gestützten Entschädigungsklage?

Okt. 27, 2026 | Arbeitsrecht

Rechtsmissbrauch bei einer auf das AGG gestützten Entschädigungsklage ist anzunehmen, sofern die Person sich nicht beworben hat, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihr darum ging, nur den formalen Status als Bewerber zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Indizien für den Missbrauch liegen vor, wenn der Bewerbungsinhalt an den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle weit vorbei geht und insbesondere Qualifikationen angepriesen werden, die in der Ausschreibung gar nicht abgefragt wurden. Weiteres Indiz kann ein textbaustein- und formularmäßiger Charakter der Bewerbung wie auch der späteren Klage sein sowie der Umstand, dass der Kläger bundesweit bereits eine Vielzahl an Verfahren wegen vermeintlicher Diskriminierungen geführt hat.

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