Weitere Klagen gegen die Feste Fehmarnbeltquerung abgewiesen

Dez. 16, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(16.12.2022) Die zuständige Planfeststellungsbehörde – das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr – durfte für die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung eine Befreiung von dem Verbot erteilen, Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Quelle: IBR News
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