Abmahnungen gegenüber Mitgliedern der ver.di-Betriebsgruppe bei der Freien Universität Berlin wegen eines kritischen Aufrufs im Internet sind abermals unrechtmäßig. Es handelte sich bei den verwendeten Formulierungen zwar um polemisch zugespitzte Kritik, die aber nicht anlasslos und nicht mit dem Ziel der persönlichen Kränkung der angegriffenen Präsidiumsmitglieder geäußert wurde.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Weitere Entscheidungen zu Abmahnungen von Mitgliedern der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität
