Weihnachtsgeld trotz Kündigung? Keine Privilegierung des § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB

Aug. 30, 2024 | Arbeitsrecht

Nach Ansicht der Kammer führen – wenn auch nur geringfügige – Abweichungen zu den tarifvertraglichen Regelungen dazu, dass hinsichtlich der Regelung für die Sonderzahlung, für die auch auf den Manteltarifvertrag verwiesen wird, die Privilegierung des § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht gilt. Denn nur die uneingeschränkte Verweisung führt zu einer derartigen Privilegierung.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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