(16.10.2024) Will eine Wohnungseigentümergemeinschaft einem Eigentümer sein Wohnungseigentum entziehen, muss dieser vorher grundsätzlich abgemahnt werden. Laut LG Frankfurt a.M. muss die Abmahnung dem Eigentümer deutlich die Konsequenzen vor Augen führen, die es hat, wenn er sein Fehlverhalten nicht abstellt.
Quelle: IBR News
Link: WEG will Wohnungseigentum entziehen: Abmahnung muss Konsequenz verdeutlichen
