WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen

Feb. 29, 2024 | Mietrecht

(29.02.2024) Laut BGH muss der WEG-Ver­wal­ter Bau­ar­bei­ten am Ge­mein­schafts­ei­gen­tum wie ein Bau­herr über­wa­chen und Ab­schlags- oder Schluss­zah­lun­gen sorg­fäl­tig prü­fen. Zahle der Ver­wal­ter pflicht­wid­rig, hafte er – al­ler­dings erst dann, wenn eine (Nach)Er­fül­lung durch den Werk­un­ter­neh­mer nicht mehr mög­lich ist.

Quelle: IBR News
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