(29.02.2024) Laut BGH muss der WEG-Verwalter Bauarbeiten am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr überwachen und Abschlags- oder Schlusszahlungen sorgfältig prüfen. Zahle der Verwalter pflichtwidrig, hafte er – allerdings erst dann, wenn eine (Nach)Erfüllung durch den Werkunternehmer nicht mehr möglich ist.
Quelle: IBR News
Link: WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen
