WEG für Außenanstrich zuständig: Kein eigenmächtiger Austausch von Fenstern!

Juni 28, 2016 | Immobilienrecht

(28.06.2016) Der Austausch von Fenstern ist, sofern die Eigentümergemeinschaft für den Außenanstrich zuständig ist, in der Regel Sache der Eigentümergemeinschaft. Dies stellte das Amtsgericht München mit Urteil vom 07.11.2014 klar (Az.: 481 C 12070/14 WEG, rechtskräftig). …

Quelle: IBR News
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