Der Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3b KSchG findet auf sog. Vorfeldinitiatoren von Personalratswahlen weder direkt noch analog Anwendung. Bei einer auf einem subjektiven Werturteil beruhenden Wartezeitkündigung genügt die Mitteilung der als nicht erfolgreich bewerteten Erprobung.
6 AZB 10/26
Fristwahrung - Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang
