VPB: Winterdienst auch fürs Trottoir steuerlich abzugsfähig

Dez. 21, 2016 | Mietrecht

(21.12.2016) Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Davon profitieren vor allem Immobilienbesitzer. Sie können nicht nur Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an ihrer Immobilie absetzen, sondern auch den Streu- und Winterdienst jetzt in der kalten Jahreszeit. Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten. Und die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), sollte jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen.

Quelle: IBR News
Link: VPB: Winterdienst auch fürs Trottoir steuerlich abzugsfähig

Ähnliche Beiträge

Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit

Die gesamte Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit kann aus mehr als einem Arbeitsvorgang i.S.d. § 12 TV-L bestehen, wenn der Arbeitgeber sich für eine kleinteilige Arbeitsorganisation entscheidet, in der bestimmte Aufgaben getrennt zugewiesen werden.

Smart-Meter-Ausbau geht langsam voran

(18.09.2026) Der gesetzlich vorgeschriebene, beschleunigte Einbau sogenannter Smart Meter (intelligente Strommessgeräte) geht in Deutschland langsam voran. Die Bundesnetzagentur hat zum 31. Dezember 2025 Ausstattungszahlen erhoben. Demnach seien von rund 4,7 Millionen...