VPB: Erbbaurecht – worauf Interessenten achten sollten

Sep. 17, 2025 | Mietrecht

(17.09.2025) Für jene, die ein Eigenheim bauen möchten, aber über wenig Eigenkapital verfügen, kann ein Grundstück mit Erbbaurecht vorteilhaft sein: Man baut oder kauft eine Immobilie auf einem fremden Grundstück. Der Erbbaurechtgeber, Eigentümer des Grundstücks, räumt dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück ein. „Der Erbbaurechtnehmer wird rechtlich Eigentümer der Immobilie und quasi Pächter des Grundstücks“, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB). Finanziell kann dies private Bauherren entlasten, weil sie neben den Kosten für ihr Haus nicht zugleich noch den Erwerb des Grundstücks schultern müssen.

Quelle: IBR News
Link: VPB: Erbbaurecht – worauf Interessenten achten sollten

Ähnliche Beiträge

Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101...

Arbeitsunfähig bedeutet nicht zwangsläufig amtsunfähig

Ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied, das seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigt, darf dieser als verhindert ansehen. Dies ändert sich jedoch, wenn dieses seine Amtsfähigkeit...

Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

(13.03.2026) Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich...