(15.05.2026) Wenn es draußen wärmer wird, sollte man an den nächsten Winter denken, um angesichts steigender Energiepreise die Kosten im Griff zu behalten.
3 AZR 84/25
Hinterbliebenenversorgung - Versorgungsausgleich
(15.05.2026) Wenn es draußen wärmer wird, sollte man an den nächsten Winter denken, um angesichts steigender Energiepreise die Kosten im Griff zu behalten.
Hinterbliebenenversorgung - Versorgungsausgleich
Zwei Mitarbeiter eines großen niedersächsischen Autobauers, die dort als Mitglieder des Oberen Managementkreises beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter Verstöße des Herstellers gegen das HinSchG.
Ein Entschädigungsanspruch nach dem AGG wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung setzt eine ernsthafte Bewerbung (hier: einer nicht-binären Person) voraus. Fehlt es hieran, weil die Bewerbung ausschließlich der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen dient, ist...