Volle Versicherungspflicht für jede weitere geringfügige Tätigkeit

Feb. 5, 2024 | Arbeitsrecht

Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig. Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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