Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017 – InsoGeldFestV 2017)

Juli 21, 2016 | Arbeitsrecht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Verordnung zur Änderung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld auf den Weg gebracht und reagiert damit auf gestiegene Rücklagen zur Finanzierung des Insolvenzgeldes.

Quelle: arbr Rechtsberater
Link: Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017 – InsoGeldFestV 2017)

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB

Bundesregierung beschließt Gesetzentwürfe zum Windenergieausbau

(02.09.2026) Die Bundesregierung hat heute zwei von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vorgelegte Gesetzentwürfe beschlossen. Mit dem Gesetz zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See ebnet die Bundesregierung den...