Verkehrs- und Schadensrecht

Handy am Steuer: Erhitztes Handy vor den Lüfter gehalten

Der betroffene Autofahrer hielt sein heiß gelaufenes Mobiltelefon während der Fahrt vor den Lüfter, um so das Handy zu kühlen und das laufende Telefonat während der Fahrt über die aktivierte Freisprechanlage fortsetzen zu können. Das Amtsgericht Tiergarten sah darin einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Überkleben des Europakennzeichens eines Kfz-Kennzeichens mit dem Reichsadler

Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer das Europakennzeichen eines amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem Reichsadler überklebt, um damit seine Missbilligung über die Europäische Union zum Ausdruck zu bringen. Das Oberlandesgericht München hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Urkundenfälschung oder ein Kennzeichenmissbrauch vorliegt.

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Verweigertes Softwareupdate – Betriebsuntersagung für Dieselfahrzeuge mit Abschalteinrichtung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat u.a. ausgeführt, die Ordnungsverfügungen seien bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden, denn ohne die Installation des Software-Updates seien die Voraussetzungen für eine Zulassung der Fahrzeuge derzeit nicht erfüllbar.

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Standardisiertes Messverfahren mit Geschwindigkeitsmessgerät aus Spezialanhänger?

Im vorliegenden Fall wurde eine Geschwindigkeitsmessung beanstandet, weil die Messung aus einem mobilen Spezialanhänger erfolgte. Die Gebrauchsanweisung des Messgerätes sehe lediglich den Einsatz „aus einem Kfz, auf einem Stativ oder in einer Messkabine“ vor.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Geschwindigkeitskontrolle: Keine gesetzliche Grundlage für "Section Control"

Durch „Section Control“ werden die Kfz-Kennzeichen aller in dem überwachten Abschnitt einfahrenden Fahrzeuge mit einer Kamera erfasst. Sowohl im sog. Treffer- als auch im sog. Nichttrefferfall fehlt es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.

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