Verkehrs- und Schadensrecht

Handy am Steuer: Funktionsprüfung des Handys nach Herunterfallen = "Benutzen"?

Das Betätigen einer Funktionstaste eines Mobiltelefons stellt auch dann ein tatbestandliches „Benutzen“ im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO dar, wenn es nicht unmittelbar der Kommunikation dient, sondern klären soll, ob das Gerät noch funktioniert.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Handy am Steuer: Bloßes halten eines Mobiltelefons ist keine Benutzung

Das bloße Halten eines Mobiltelefons während des Führens eines Fahrzeugs, erfüllt noch nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO. Es bedarf vielmehr zur Erfüllung dieses Tatbestands einer Benutzung dieses Geräts. Das bloße In-die-Hand-Nehmen des Gerätes, um es nur woanders hinzulegen, ist keine Nutzung.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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OLG Köln: Onlinewerbung eines Kfz-Händlers eine dreiste Lüge

Ein Kfz-Händler bot auf einer Online-Plattform einen PKW als „Limousine, Neufahrzeug“ zum Preis von 12.490 Euro an. Erst nach Herunterscrollen etlicher Bildschirmseiten war am Ende der Werbung unter „Weiteres“ aufgeführt, dass der Preis nur gelten solle, wenn der Kunde ein zugelassenes Gebrauchtfahrzeug in Zahlung gebe.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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OVG-Urteil: Geschwindigkeitskontrolle mittels "Section Control" bleibt vorläufig verboten

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat die Beschwerde der Polizeidirektion Hannover gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover zurückgewiesen, weil sich die Polizeidirektion mit den tragenden Gründen des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses nicht hinreichend auseinandergesetzt hat.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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