Verkehrs- und Schadensrecht

Kollision mit Segway und Fußgänger auf kombiniertem Geh-/Radweg

Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg haben Fußgänger gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen (hier: Segway) absoluten Vorrang. Achtet oder reagiert ein Fußgänger nicht auf Warnsignale, muss das Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst werden, wenn dies erforderlich ist, um eine Behinderung oder Gefährdung zu vermeiden.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Geblitzt – "Die Verkehrszeichenerkennung hat versagt…"

Ein Autofahrer wurde „geblitzt“. Vor Gericht vertrat er die Auffassung, man könne ihm persönlich keinen Vorwurf für die Überschreitung der Geschwindigkeit machen, da die Verkehrszeichenerkennung und die Geschwindigkeitsanpassung nicht reagiert habe. Auf dieses System habe er sich verlassen dürfen. 

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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§ 23 Abs 1a StVO: Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr

Das Kammergericht in Berlin hat in seiner Entscheidung zusammengefasst, welche Handlungen im Einzelnen die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen. So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Handy am Steuer: Handyverstoß bei Halten eines Ladekabels und einer Powerbank?

StVO § 23 Abs. 1a – Ein Autofahrer telefonierte über die Freisprecheinrichtung, als sich die Akkuladung dem Ende zuneigte. Da bereits das Ladekabel am Handy angeschlossen war, nahm er dieses in die Hand und schloss eine Powerbank an. Das Amtsgericht sah darin eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons. Zu Recht?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Urteil: Ein Mietwagen darf beim Verkauf nicht als Werkswagen deklariert werden

Unter den Begriff „Werkswagen“ fallen nur Fahrzeuge eines Automobilherstellers, die entweder im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine gewisse Zeit genutzt und dann auf dem freien Markt wiederverkauft werden.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Urteil: Weiterhin unzulässige Abschaltvorrichtung nach Softwareupdate

Bei einem VW Tiguan 2.0 TDI wurde ein mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmtes Softwareupdate aufgespielt. Allerdings funktionierte die Abgasreinigung auch nur bei Temperaturen zwischen 10° bis 32° Celsius. Unter 10° C und über 32° C und ab einer Höhe von 1000m funktionierte die Abgasreinigung nicht.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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Wer haftet? Beschädigung durch ein unzureichend aufgestelltes Verkehrsschild

Die Mitarbeiter eines privaten Unternehmens, die zur Ausführung einer verkehrsbeschränkenden Anordnung der Straßenbaubehörde und des der Anordnung beigefügten Verkehrszeichenplans Verkehrsschilder nicht ordnungsgemäß befestigen, handeln als Verwaltungshelfer und damit als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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