Verjährung von Mieteransprüchen

Dez. 5, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(05.12.2016) Am 31.12. verjähren tausende von Mieteransprüchen. Sie können im neuen Jahr nicht mehr durchgesetzt werden. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) beträgt die normale Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mietverhältnissen drei Jahre. Sie beginnt am Ende des Kalenderjahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter, der Ansprüche geltend macht, davon erfahren hat.

Quelle: IBR News
Link: Verjährung von Mieteransprüchen

Ähnliche Beiträge

Drei Initiativen für einen besseren Mieterschutz debattiert

(10.07.2026) Der Bundestag hat am Donnerstag, 09.07.2026, über einen stärkeren Mieterschutz debattiert. Grundlage dafür waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete" (21/6807) sowie ein Antrag der Linken mit dem...

2 AZR 184/25

Kündigung - Einladung zum bEM - Anscheinsbeweis für den Zugang