Vergütungsanspruch des Bauträgers verjährt in 10 Jahren!

Jan. 15, 2024 | Mietrecht

(15.01.2024) Verpflichtet sich der Veräußerer eines Grundstücksanteils in einem Bauträgervertrag zur Errichtung einer Eigentumswohnung, verjährt sein einheitlich für Grundstücksanteil und Eigentumswohnung vereinbarter Vergütungsanspruch gem. § 196 BGB in zehn Jahren. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 07.12.2023 entschieden.

Quelle: IBR News
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