Das LSG Baden-Württemberg hatte für einen ALG II-Anspruch die Rechtmäßigkeit einer vereinfachten Vermögensprüfung aus der Zeit der Corona-Pandemie zu klären.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Vereinfachte Vermögensprüfung in der Corona-Phase: Wann ist Vermögen erheblich?
