Vereinbarte kürzere Abrechnungsfrist ist keine Ausschlussfrist!

Okt. 10, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(10.10.2016) Der Gesetzgeber hat Fristen gesetzt, binnen derer Immobilieneigentümer gegenüber ihren Mietern die Heizkosten abrechnen müssen. Doch was geschieht, wenn die Eigentümer eine kürzere Frist zugestehen, sich dann aber doch nicht daran halten? Diese Frage wurde nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich geklärt.

Quelle: IBR News
Link: Vereinbarte kürzere Abrechnungsfrist ist keine Ausschlussfrist!

Ähnliche Beiträge

Baugenehmigungen weiter im Plus – Handlungsdruck bleibt hoch

(19.08.2026) Die am 18.08.2026 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen für die Baugenehmigungen im Juni 2026 im Bauhauptgewerbe für die Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches...

Grüne thematisieren Gebäudemodernisierungsgesetz

(18.08.2026) Das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist Thema einer Kleinen Anfrage (21/7563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin erkundigt sie sich unter anderem nach Treffen der Bundesregierung...