Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt LBS ab: Kein Kündigungsrecht nach 15 Jahren

Okt. 31, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(31.10.2016) Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die LBS Landesbausparkasse Südwest abgemahnt. Diese sieht in Anlehnung an die neuen Musterbedingungen der Branche vom 21.03.2016 ein Kündigungsrecht 15 Jahre nach Vertragsabschluss eines Bausparvertrages. Die Bausparkasse solle zu diesem Zeitpunkt auch dann zur Kündigung berechtigt sein, wenn Verbraucher noch ein Recht auf ein Bauspardarlehen haben.

Quelle: IBR News
Link: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt LBS ab: Kein Kündigungsrecht nach 15 Jahren

Ähnliche Beiträge

7 ABR 37/24

Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Rechtsschutzinteresse bei Neuwahl des Betriebsrats

Kunstsammlung geerbt: Steuerliche Risiken und Gestaltungsspielräume

Sie haben eine Kunstsammlung geerbt und fragen sich, welche Erbschaftsteuer auf Sie zukommt? Die Antwort ist nicht ganz einfach – allerdings gibt es auch positive Aspekte. Das deutsche Steuerrecht bietet erhebliche Steuererleichterungen, sofern bestimmte...