Verband bleibt immer für Balkonsanierungen zuständig!

Mai 18, 2026 | unkategorisiert

(18.05.2026) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist trotz vereinbarter Übertragung der Erhaltungslast auf einzelne Wohnungseigentümer jedenfalls dann verpflichtet, ihrerseits Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Bereich von Balkonen zu ergreifen, wenn mehrere Balkone zwingend saniert werden müssen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 24.04.2026.

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