UVgO veröffentlicht

Feb. 8, 2017 | Mietrecht

(08.02.2017) Wie angekündigt wurde die Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) gestern Nachmittag im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ersetzt die Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) – Ausgabe 2009 – vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a, BAnz. 2010 S. 755).

Quelle: IBR News
Link: UVgO veröffentlicht

Ähnliche Beiträge

Faktischer Verwalter hat dieselben Pflichten wie bestellter Verwalter

(13.03.2026) Handelt jemand als Verwalter einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, obwohl er weder als Verwalter bestellt noch aufgrund eines gültigen Verwaltervertrags zum Handeln als Verwalter verpflichtet ist (sog. faktischer Verwalter), treffen ihn grundsätzlich...

Umgang mit Problemimmobilien Sache der Kommunen

(13.03.2026) Der Umgang mit Problemimmobilien ist eine Angelegenheit der Kommunen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4167) fest, die sich nach der Kommunalisierung und Instandsetzung von...