Urteil 6 AZR 130/15 vom 04.08.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: Urteil: Parallelentscheidung zu führender Sache – 6 AZR 129/15 –
Urteil 6 AZR 130/15 vom 04.08.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: Urteil: Parallelentscheidung zu führender Sache – 6 AZR 129/15 –
(09.10.2026) Die meisten Kommunen haben ihre Wärmeplanung abgeschlossen. Fürs Wohneigentum heißt das noch nicht viel - was auch eine Chance ist.
Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen auf Elternzeit grundsätzlich gebunden. Dies schützt den Arbeitgeber, der Vorkehrungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung getroffen hat. Der nachträgliche Wegfall von Voraussetzungen für das Recht auf Elternzeit (hier: Trennung)...
Der EuGH hat die Anforderungen des Unionsrechts hinsichtlich der Nichtdiskriminierung von Arbeitnehmern im Fall einer Kumulierung von Arbeitsverträgen präzisiert. Danach sind die Ansprüche eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, der gleichzeitig eine auf...