Urteil: Parallelentscheidung zu führender Sache – 6 AZR 129/15 –

Nov. 2, 2016 | Arbeitsrecht

Urteil 6 AZR 130/15 vom 04.08.2016

Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: Urteil: Parallelentscheidung zu führender Sache – 6 AZR 129/15 –

Ähnliche Beiträge

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt....