Urteil 2 AZR 468/15 vom 19.07.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: Urteil: Ordentliche Kündigung – Betrieblicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
Urteil 2 AZR 468/15 vom 19.07.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: Urteil: Ordentliche Kündigung – Betrieblicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage
Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage
Eine Kündigung ist eine personelle Angelegenheit i.S.d. § 22 Abs. 1 LGG Bbg, vor deren Ausspruch die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist. Die ordnungsgemäße Durchführung des vom Landesgesetzgeber vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens ist, auch wenn dem...