Urteil: Fahrzeug ruckelt bei bestimmter Drehzahl – Sachmangel?

Juli 11, 2017 | Verkehrs- und Schadensrecht

Die Kläger hatten von einem Händler ein neues Wohnmobil gekauft. Von Anfang an ruckelte das Fahrzeug beim Start. Deswegen wollten sie den Kaufvertrag rückgängig machen. Der Händler vertrat die Auffassung, es läge kein Sachmangel vor. So etwas sei als reiner „Komfortmangel“ hinzunehmen und letztlich unerheblich. Darüber hat jetzt das OLG Oldenburg entschieden.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Fahrzeug ruckelt bei bestimmter Drehzahl – Sachmangel?

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....