Urteil: Abgestellter PKW-Anhänger mit Werbung für FKK-Club

Okt. 10, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

In München stand in einer Parkbucht tagelang ein PKW-Anhänger, bei dem die Seitenflächen vollständig mit der Werbung eines FKK-Clubs beklebt waren. Auf diesen war eine leicht bekleidete Frau zu sehen, die mit gespreizten Beinen posierte und mit einer Hand ihren Schambereich verdeckte. Darf der Anhänger für reine Werbezwecke dort stehen?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Abgestellter PKW-Anhänger mit Werbung für FKK-Club

Ähnliche Beiträge

Unterschiedliche Bewertungen der Baugesetzbuch-Novelle

(25.09.2026) Die Novelle des Baugesetzbuches ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch unterschiedlich beurteilt worden. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten...

Bund fördert 195 kommunale Schwimmbäder

(25.09.2026) Der Bund unterstützt 195 Kommunen bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung die entsprechen Projekte beschlossen, die mit Mitteln aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler...