Ein Leichenfahrer beim Bestattungsdienst einer Stadt hat Anspruch auf Zulagen für jeden Leichentransport, die ein Amtsleiter vor 26 Jahren ausdrücklich in einem Protokoll für alle Leichenfahrer bestätigt hat, auch wenn diese nicht im Zuschlagsplan der örtlichen tarifvertraglichen Zusatzvereinbarung der Stadt vorgesehen sind. Auf das Handeln eines öffentlichen Arbeitgebers muss insoweit Verlass sein.
3 AZR 84/25
Hinterbliebenenversorgung - Versorgungsausgleich
