Ungewollter Wohnraummietvertrag: Auf die gelebte Praxis kommt es an

Apr. 9, 2025 | Mietrecht

(09.04.2025) Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag, eine Verpflichtung der Bewohner zur Räumung des Hauses und eine Räumungsklage. Eigentlich eine simple Angelegenheit, oder? Nicht, wenn der neue Eigentümer das Haus dann faktisch an die Bewohner vermietet.

Quelle: IBR News
Link: Ungewollter Wohnraummietvertrag: Auf die gelebte Praxis kommt es an

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....