(13.03.2026) Der Umgang mit Problemimmobilien ist eine Angelegenheit der Kommunen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4568) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4167) fest, die sich nach der Kommunalisierung und Instandsetzung von sogenannten Schrottimmobilien erkundigt hatte. Es sei Sache der Länder und Kommunen, im Rahmen der jeweiligen Planungs- und Genehmigungspraxis die etwaige Gefahr der Entstehung von Problemimmobilien zu berücksichtigen.
