Es liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein Arbeitnehmer, der dem Arbeitgeber postalisch seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermitteln will, auf dem Weg zum Briefkasten stürzt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Übermittlung der AU: Sturz auf dem Weg zum Briefkasten ist Arbeitsunfall
