Um der Rechtsunsicherheiten bei Bildungseinrichtungen nach dem BSG-Urteil vom 28.6.2022 in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften Rechnung zu tragen, hat der Deutsche Bundestag am 30.1.2025 eine Übergangsregelung beschlossen, nach der es ausnahmsweise gerechtfertigt ist, für einen begrenzten Zeitraum von einer ansonsten zwingenden Nachforderung von Sozialbeiträgen abzusehen. Mit der Übergangsregelung gewinnen die Bildungsträger Zeit, um ggf. ihre Organisationsmodelle anzupassen. Bis dahin müssen die Bildungsträger keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn Bildungsträger und Lehrkräfte bei Vertragsschluss von einer Selbständigkeit der Tätigkeit ausgegangen sind.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften
