Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller ist verfassungsgemäß

Apr. 26, 2018 | Arbeitsrecht

Die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG, die erst ab 2017 einen auf 8,50 Euro festgesetzten gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen hat und vorher einen geminderten Satz gewährte, ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Erfolgt die Zeitungszustellung dauerhaft in Nachtarbeit i.S.d. Arbeitszeitgesetzes, haben Zeitungszusteller/innen Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des ihnen je Arbeitsstunde zustehenden Mindestlohns, sofern nicht eine höhere Vergütung vereinbart ist.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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