Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!

Mai 17, 2024 | Mietrecht

(17.05.2024) Soweit ersichtlich erstmalig hat ein Amtsgericht entschieden, dass bei einem Kaufpreisabschlag von über 20% eines vermieteten gegenüber einem unvermieteten Objekt ein erheblicher Nachteil vorliegt, der eine Verwertungskündigung rechtfertigt.

Quelle: IBR News
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