(19.09.2024) Der unter anderem für Ansprüche aus Besitz und Eigentum zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem über die wechselseitigen Ansprüche von Eigentümer und Ersteher nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren zu entscheiden ist.
Quelle: IBR News
Link: Terminhinweis BGH: Grundstücksräumung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren
