Teilnahme an "Potsdamer Treffen" allein rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung

Juli 3, 2024 | Arbeitsrecht

Die von der Stadt Köln ausgesprochenen Kündigungen einer Mitarbeiterin, die an dem sog. „Potsdamer Treffen“ teilgenommen hatte, sind unwirksam. Die Mitarbeiterin trifft aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nur eine sog. einfache und keine gesteigerte politische Treuepflicht.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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