Ein Arbeitnehmer steht nicht als Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er bei einem sog. Firmenlauf stürzt und sich dabei verletzt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Sturz mit Inlineskates bei Firmenlauf: Arbeitnehmer ist nicht unfallversichert
